Wo gibt es das Jedermannsrecht?

Das Jedermannsrecht beschreibt viele Aspekte zur öffentlichen Nutzung der Natur durch dessen Besucher. Es erlaubt die Natur in ihrer Landschaft durch Freizeitaktivitäten und dessen Früchte und Pilze zu nutzen, wenn du dabei die Natur beachtest und gleichzeitig respektierst.

Die Regelung zum Jedermannsrecht setzt sich über die Eigentumsrechten an Grund und Boden der der Eigentümer hinaus und beschreibt die erlaubte Nutzung dieser Fläche durch Freizeitaktivitäten und allen anderen Formen der Nutzung.

Ebenfalls wird das entzünden eines Lagerfeuers, das Angeln und was sonst noch im und am Wasser erlaubt ist darin beschrieben.

Das Jedermannsrecht gibt es nur in Skandinavien

Doch wo gilt das Jedermannsrecht eigentlich überall? Unter dem Namen ‚Jedermannsrecht‘ gilt es nur in den drei skandinavischen Ländern Finnland, Norwegen und Schweden.

In den drei skandinavischen Ländern ist das Jedermannsrecht eine uralte Tradition. Im Laufe der Zeit hat sich daraus ein sogenanntes Gewohnheitsrecht entwickelt, wie es bis heute besteht. Ein solches Recht kam zustande, indem es sich durch die dauerhafte Anwendung im Laufe der Zeit bei allen Beteiligten etabliert hat.

Das Gewohnheitsrecht ist allerdings weiterhin ein ungeschriebenes Gesetz und ist daher oft nur begrenzt schriftlich geregelt. Die Bezeichnung in allen drei Ländern steht für das Recht auf den öffentlichen Zugang und wird jeweils wie folgt bezeichnet:

  • Schweden: allemansrätten (Recht auf öffentlichen Zugang)
  • Norwegen: allemannsretten (Recht auf öffentlichen Zugang)
  • Finnland: allemansrätten oder jokamiehenoikeus (Recht auf öffentlichen Zugang)

Die Regeln und Bestimmungen zum Jedermannsrecht sind aber selbst in jedem skandinavischen Land nicht immer identisch und unterscheiden sich je Land und Region in gewissen Unterthemen. Besonders das Fischen, Sammeln, Pflücken und das Anzünden eines Lagerfeuers unterscheiden sich dabei deutlich.

Die für das jeweilige der drei Länder geltende Bestimmungen des Jedermannsrecht kannst du für alle Unterthemen detailliert in den offiziellen Tourismus- und Reiseinformationen zum Jedermannsrecht einsehen:

Ob hingegen in der örtlichen Region noch weitere abweichende Bestimmungen zu den Unterthemen gelten, kannst du bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung oder auch bei der Polizeistation vor Ort erfragen.

Ähnliche Freiheiten ohne Jedermannsrecht in den baltischen Staaten

In den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen gibt es zwar kein Gewohnheitsrecht wie das des Jedermannsrecht oder ein Gesetz welches das Wildcamping und die Freiheiten in der Natur definiert, trotzdem wird es dort fast überall toleriert und ohne Probleme praktiziert.

Zu den baltischen Staaten gehören die drei europäische Länder Estland, Lettland und Litauen. In diesen Ländern gelten ähnliche Verhältnisse wie die des Jedermannsrecht und somit ist bis auf ein paar kleine Einschränkungen das Wildcamping dort überall erlaubt.

Auch ohne das Jedermannsrecht kannst du Wildcampen
© pixabay.com – Pexels

Als Einschränkungen gelten dort lediglich das Verbot von Wildcamping in Nationalparks, Naturschutzgebieten und Privatgrundstücken. Auf Nachfrage bei den Landwirten, wird das Wildcamping auf Privatgrundstücken meist toleriert und zugelassen.

Außerdem musst du noch ein paar Verhaltensgrundsätze in den drei baltischen Staaten einhalten, ohne ärger beim Wildcamping zu bekommen:

  • Keinen Lärm verursachen
  • Artenreiche Tierwelt nicht stören
  • Der Natur keinen Schaden zufügen

Die wichtigsten Reise und Tourismus-Infos zu Estland mit Reisetipps, Verkehrsbestimmungen inkl. der Tempolimits, die Promillegrenze und empfohlenen Zielen, sowie Campingplätzen findest du gut zusammengefasst unter der offiziellen Tourismus-Webseite von Estland.

Für Litauen gibt es ebenfalls eine Webseite für Reiseinformationen offizielles Informationsportal von Litauen zu den wichtigsten und grundlegenden Themen zum Verkehr und den Einreisebestimmungen nach Litauen.

Für den dritten baltischen Staat Lettland allerdings, gibt es keine Webseite von offizieller Stelle. Jedoch kannst du alle wichtigen Informationen für die Einreise, den Verkehr und das Verhalten in Lettland beim Deutschen auswärtigem Amt: Lettland – Reise und Sicherheitshinweise

 

Das musst du zum Schlafen im Auto dabei haben

Ohne eine gescheite Schlafunterlage, kannst du nicht im Auto schlafen.

Ja okay – es geht schon.

Ist aber dermaßen ungemütlich und macht weder Spaß, noch wird es dir dein Rücken danken.

Was du zum Schlafen im Auto haben musst, ist eine weiche Schlafunterlage die möglichst wenig Platz als Gepäckstück im Auto einnimmt, wenn du sie nicht brauchst.

Die beste Lösung um im Auto zu Übernachten ist eine Luftmatratze, die du jederzeit mit Luft befüllen kannst um darauf mit weicher Polsterung schlafen zu können…. und wenn du die Matratze nicht mehr brauchst, lässt du die Luft raus und schon nimmt sie keinen Platz mehr weg.

Das ist eine der besten Luftmatratzen fürs Auto, die du im Kofferraum ausbreitest:

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Wo gibt es ähnliche Rechte wie das Jedermannsrecht?

In ähnlicher Form wie es das Jedermannsrecht umfasst, bestehen solche Regelungen in kürzerer und lange nicht so umfassenden Form auch in anderen Ländern die den Umfang der Nutzung der Natur und dessen Früchte beschreiben.

Dort werden die Bestimmungen zur Nutzung der Natur wie sie im Jedermannsrecht beschrieben sind, in geltenden Gesetzen allerdings meist nur in einzelnen Paragraphen kurz erwähnt und daher nicht besonders umfassend beschrieben.

Geltende Gesetze worin dies erläutert wird, können entweder das Betretungsrecht, das Naturschutzgesetz oder das Straf- oder Zivilgesetzbuch des Landes sein. Die offiziellen Quellen dazu findest du hier:

  • In Deutschland werden die Themen wie sie im Jedermannsrecht gelten, zum Teil im Betretungsrecht definiert
  • Der schweizer Alpenclub beschreibt es für die Schweiz im Abschnitt zum Campieren und Biwakieren
  • Zwar ist in Österreich das Wildcamping untersagt, dennoch werden durch die Wegefreiheit ein paar wenige Aktivitäten erlaubt

In vielen anderen und nicht in obiger Liste aufgeführten Ländern existieren solche Regelungen zwar nicht im Gesetz oder ähnlichen Bestimmungen, werden aber bei Umsetzung mit Sinn, Verstand und gewisser Vorsicht geduldet.

Halte dich in Ländern ohne diese Regelungen einfach immer an die Grundregeln zum Wildcamping,  der Nutzung des Raums und der Früchte der Natur, dann solltest du auch dort keine Probleme beim Wildcamping oder frei stehen bekommen.

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