Was ist das Jedermannsrecht?

Das sogenannte Jedermannsrecht gestattet es die Natur und deren Früchte unabhängig von den Eigentumsrechten an Grund und Boden, von allen Besuchern zu nutzen und geht damit deutlich über ein reines Betretungsrecht hinaus.

Das Jedermannsrecht oder auch Jedermannszutrittsrecht bezeichnete Bestimmung für das Betreten und Nutzen der Natur durch Aktivitäten wie Wassersport oder Feuermachen, wird nur in den drei skandinavischen Ländern Finnland, Norwegen und Schweden so bezeichnet. Dort ist das Jedermannsrecht zwar kein schriftlich definiertes Gesetz, hat sich aber durch die Gewohnheit und das dadurch entstandene Gewohnheitsrecht etabliert und wird in manchen Unterpassagen der Gesetze zumindest zum Teil beschrieben.

In den Ländern wo das Jedermannsrecht in offizieller Form unter dem Wortlaut ausgeschrieben und erlaubt ist, musst du für das Ausüben des Jedermannsrecht keine Zustimmung vom Grundstückseigentümer einholen.

Die Bestimmungen zum Jedermannsrecht sind allerdings nicht in jedem der fürs Jedermannsrecht ausgewiesenen Länder gleich und können sich daher je nach Land oder Region in den Unterthemen unterscheiden. Besonders das Fischen, das Sammeln und Pflücken und das Anzünden eines Lagerfeuers unterscheiden sich sehr dabei.

In ähnlicher und abweichender Form besteht es allerdings auch in vielen anderen Ländern, nur wird es dort anders bezeichnet. So kann es Beispielsweise unter das Betretungsrecht oder das jeweilig geltende Naturschutzgesetz des Landes oder der Region fallen.

Jedermannsrecht und ähnliche Länderbestimmungen

Die Bestimmungen des Landes kannst du in den Tourismus- und Reiseinformationen lesen. Ob in der örtlichen Region abweichende Bestimmungen gelten, kannst du bei der örtlichen Gemeindeverwaltung oder auch bei der örtlichen Polizeistation erfragen.

Die abweichenden Bestimmungen im jeweiligen Land werden auf den offiziellen Webseiten zur Touristik- und Reiseinformation zum Thema des Jedermannsrecht oder in anderen ähnlichen Gesetzen bestimmt:

Was ist unkultiviertes Land?

Um genauer erläutern zu können was denn das Jedermannsrecht genau bedeutet, möchte ich erst einmal erläutern was das sogenannte unkultivierte Land ist.

Steinige Straße mit Auto und Bergen
@ pexels.com – Radu Andrei Razvan

Zum unkultiviertem Land zählen die Bereiche und Flächen, die augenscheinlich keinem Eigentümer haben und dadurch im Regelfall auch niemanden behindern können. Das könnten ein Straßenende, eine Straße am Waldbeginn oder eine Parkfläche am Waldrand sein.

Unkultiviertes Land könnte man zudem auch als Niemandsland bezeichnen, da es meist ein unwirtliches Gebiet ist, welches nicht unbedingt zum Aufenthalt einlädt oder zumindest nicht anderweitig für die Forst- oder Landwirtschaft genutzt werden kann. Solche Flächen könnten mit Moos, ödem Land oder Steinen bedeckt sein. Im besseren und schöneren Fall sind solche Bereiche aber nur durch Baumwurzeln oder sandigen Boden bedeckt.

 

Das musst du zum Schlafen im Auto dabei haben

Ohne eine gescheite Schlafunterlage, kannst du nicht im Auto schlafen.

Ja okay – es geht schon.

Ist aber dermaßen ungemütlich und macht weder Spaß, noch wird es dir dein Rücken danken.

Was du zum Schlafen im Auto haben musst, ist eine weiche Schlafunterlage die möglichst wenig Platz als Gepäckstück im Auto einnimmt, wenn du sie nicht brauchst.

Die beste Lösung um im Auto zu Übernachten ist eine Luftmatratze, die du jederzeit mit Luft befüllen kannst um darauf mit weicher Polsterung schlafen zu können…. und wenn du die Matratze nicht mehr brauchst, lässt du die Luft raus und schon nimmt sie keinen Platz mehr weg.

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Übernachtung im Zelt und im Auto ist gestattet

Das Schlafen und Übernachten auf unkultiviertem Land ist jedem für ein bis zwei Nächte gestattet. Je nach Situation vor Ort, kannst du auch versuchen länger stehen zu bleiben, da ja niemand davon weiß, wie lange du bereits an dem Platz verweilst.

Mit Zelt schlafen im Sonnenuntergang und mit Hund
@ pexels.com – Nathan Moore

Zur Übernachtung hast du mehrere Möglichkeiten, welche allesamt durch das Jedermannsrecht offiziell gestattet sind. Du kannst entweder ein Zelt aufschlagen, im Auto schlafen oder im Dachzelt auf dem Auto die Nacht verbringen. Als Fläche für dein Zelt* oder Auto sind dafür ruhige Parkplätze am Waldrand oder am See besonders gut geeignet.

Solltest du dich allerdings in der Nähe oder in Sichtweite von Wohnhäusern befinden, musst du dir lediglich die Erlaubnis des jeweiligen Grundstücks-Eigentümers einholen, um an Ort und Stelle übernachten zu dürfen.

Das Jedermannsrecht gestattet dir sogar den Boden auf- oder umzugraben, wenn erforderlich. Jedoch darfst du dabei das Erscheinungsbild der Fläche nicht wesentlich verändern, indem du große Flächen oder wesentliche Bestandteile der Natur dabei umpflügst.

  • Beim Zelten in Norwegen dürfen Bewohner von Häusern und Hütten nicht gestört werden und es ist mindestens ein Abstand von 150 Metern zu gewährleisten.
  • In Schweden ist wildes Campieren in Schutzgebieten und bestimmten Gemeinden oder Regionen verboten. In ökologisch sensiblen Regionen wie Feuchtgebieten, solltest du auf eine Übernachtung verzichten.

Tipp: Wenn du häufiger den Standort wechselst, wirst du keinen oder zumindest nur wenig Ärger bekommen und wirst lediglich dem Platz verwiesen.

Aktivitäten ohne Fahrzeug sind erlaubt

Besuchern der Natur in Ländern des Jedermannsrecht ist es erlaubt die Natur zu Fuß als Wanderung, auf Skiern oder mit Fahrrädern zu erkunden. Motorisierte Fahrzeuge wie Autos, Motorräder oder Quads dürfen laut dem Jedermannsrecht nur dort abgestellt werden, wo diese niemanden behindern.

Wanderung mit Wanderrucksack im Wald
@ Pixabay.com – Sadasdasd

Im Sommer musst du Felder und landwirtschaftliche Gebiete unter Nutzung der umliegenden Wege durchqueren, wohingegen dir das betreten der Felder im Winter erlaubt ist. Solltest du dabei Türen, Tore oder Gatter durchqueren, musst du diese nach Durchgang wieder versperren, damit keine Tiere dort entlaufen können und dadurch ein Schaden entstehen könnte. Diese Regelung gilt auch, wenn die Flächen nicht umzäunt sind.

Achte stets darauf keine Schäden an Gärten und Höfen anzurichten. Zudem solltest du besonders in der freien Natur auf Wiesen, Felder oder Aufforstungen darauf achten, dort keine Schäden durch Müll oder das einfache Betreten der jeweiligen Fläche zu verursachen.

Fahrzeuge darfst du im unkultiviertem Land abstellen, wenn diese dort nicht den Verkehr behindern und keine Schäden verursachen.

  • In Norwegen darfst du Grundstücksflächen du nur im Winter ohne die Genehmigung des Eigentümers betreten werden, da der Boden dort gefroren und schneebedeckt ist.

Tipp: Verlasse den besuchten Ort den du aufgesucht hast möglichst so wie du ihn aufgefunden hast oder sogar besser!

Jedermannsrecht gestattet freien Zugang zum Wasser

Durch das Jedermannsrecht wird auch geregelt, was im jeweiligen Land im und am Wasser erlaubt ist. Für Aktivitäten mit Motorbetrieben Fahrzeugen gelten spezielle und länderspezifische Regelungen.

Mit dem Jedermannsrecht hast du den freien Zugang zu Flüssen, Seen und den Küsten am Meer. Diese Wasserquellen darfst du für alle natürlichen und unschädlichen Aktivitäten und Sportarten nutzen, wie Baden, Rudern, Paddeln und Segeln.

Kajak-Sport auf dem Wasser im See
@ pexels.com – Roman Pohorecki

Das vorübergehende Anlegen mit dem Boot ist an allen Orten gestattet, außer an Privatgrundstücken und Gebieten mit behördlichem Zugangsverbot. Die behördlichen Zugangsverbote werden durch Hinweisschilder ausgewiesen.

Somit darfst überall dort anlegen, wo es nicht danach aussieht als wäre es ein Eigentum und es bewohnt oder genutzt wirkt oder es eben auch klar vor Ort untersagt sein sollte.

Für das Führen von Motorbooten gibt es unterschiedliche Länderbestimmungen:

  • In Finnland darfst du auf allen Gewässern fahren.
  • In Norwegen darfst du auf Salzwasser und auf Seen mit einer Oberfläche von 2 Quadratkilometern fahren. Auf Flüssen und kleineren Seen nur, wenn es keine öffentlichen Schiffahrtswege sind.
  • In Schweden darfst du auf allen Gewässern fahren.
  • In Schottland darfst du nur auf Flüssen und Seen mit einer Lizenz fahren.
  • In der Schweiz darfst du nur fahren, wenn das Motorboot angemeldet ist.

Fischen im Salzwasser ist ohne Genehmigung erlaubt

In der Fischerei ist man beim Jedermannsrecht nicht ganz so frei wie man es bei anderen Themen im Jedermannsrecht ist. Die Rechte zum Fischen unterscheiden sich je nach Land. Lediglich das Fischen im Salzwasser, also im Meer und in den Fjorden ist im Großteil der Länder ohne eine Genehmigung erlaubt wo das Jedermannsrecht bestand hat, solange es nicht klar untersagt wird.

Angeln mit Rute am Meer im Salzwasser
@ unsplas.com – Benjamin le Roux

Weiterhin gelten in den Ländern unterschiedliche Bestimmungen zum Fischen:

  • In Finnland ist nur das Stippfischen mit Haken und Leine, jedoch ohne Rolle und nur mit natürlichem Köder erlaubt. Lediglich im Süßwasser kann es Einschränkungen kommen. Für alle andere Angelarten wird eine Genehmigung benötigt, nur Personen unter 18 oder über 64 Jahre dürfen ohne Genehmigung in Finnland angeln.
  • In Norwegen darf im Süßwasser nur mit einem gültigen Angelschein gefischt werden und es sollte nicht mehr als 10 KG an gefangenem Fisch mit nach Hause genommen werden.
  • In Schottland darf im Süßwasser ebenfalls nur mit Genehmigung gefischt werden.
  • In Schweden umfasst das Jedermannsrecht nicht das Recht zum angeln. Allerdings ist das Angeln und das Eisfischen mit einer spindellosen Rute im Meer und in den fünf größten Seen erlaubt, was auch als „freies Fischen“ bekannt ist.
  • In der Schweiz gibt das schweizerische Bundesgesetz die Fischereibedigungen vor. Die Fischereihoheit liegt aber bei den Bundesländern (Kantonen) der Schweiz. In einigen Kantonen gilt das sogenannte Freiangelrecht, womit an größerem Seen vom Ufer aus mit einer einfachen Angel gefischt werden darf.

Offenes Feuer ist in fast allen Ländern erlaubt

Ein Lagerfeuer ist hingegen zur Fischerei in fast allen Ländern des Jedermannsrecht erlaubt und unterliegt nur gewissen länderspezifischen Bestimmungen.

Beim Feuer machen solltest du unbedingt darauf achten, dass du dabei keinerlei Schaden anrichten kannst. Halte Ausschau nach totem Land wie Flächen mit Schottersteinen oder anderem nicht brennbaren Materialien und zünde an diesen Stellen dein Feuer an. Im besten Fall findest du sogar eine von vielen Lagerfeuerstellen, die es an solchen Plätzen in den Ländern des Jedermannsrecht gibt.

Lagerfeuer am Berg mit Blick und Aussicht auf einen Fluss und den Wald
@ pexels.com – Vlad Bagacian

Halte für den Notfall ausreichend Wasser oder lose Erde griffbereit, damit du das Feuer wieder schnellstmöglich eindämmen kannst. Achte bei einem Feuer auch unbedingt auf den Untergrund, da dieser je nach Beschaffenheit und Brennbarkeit nach dem erlöschen noch unbemerkt weiter brennen kann und somit schlimmstenfalls ein Wald entstehen kann. Bevor du also deine Feuerstelle verlässt, sollte diese vollständig gelöscht sein. Auf Felsen und Steinen darfst du generell keine Feuer anzünden, da diese durch die Hitze mit großer Gewalt zerspringen und Schaden anrichten könnten.

Bei erhöhter Brandgefahr durch eine längere Trockenheit kann es auch durchaus vorkommen, dass das Feuermachen von den örtlichen Behörden untersagt wird. Dieses Verbot kann auch nur für bestimmte Regionen oder Feuerstellen gelten. In Naturschutzgebieten und Nationalparks könnte das Feuermachen generell untersagt oder zumindest nur eingeschränkt möglich sein.

  • In Finnland ist das anzünden eines offenen Feuers ohne die Genehmigung des Grundstück-Eigentümers nur im äußersten Notfälle erlaubt. Erlaubt sind jedoch offizielle Feuerstellen, Campingkocher* und Geräte, die nicht mit dem Boden in Berührung kommen und kein offenes Feuer entzünden.
  • In Norwegen ist jährlich vom 15. April bis zum 15. September das entfachen von offenem Feuer in der Nähe von Wäldern verboten.
  • In der Schweiz musst du dich vor dem Entzünden eines Feuers über die aktuelle Waldbrandgefahr informieren und die Anweisungen befolgen. Außerdem kann das Zünden von offenen Feuer in Schutzgebieten und durch örtliche oder regionale Hinweise verboten sein.

Tipp: Informiere dich vor Ort über die geltenden Bestimmungen und vermeide somit größere Schäden!

Verzehren von Früchten und Pilzen ist erlaubt

Für die nahrhaften in der Natur wachsenden Früchte und Pilze ist das Sammeln, Pflücken und verspeisen erlaubt. Lediglich beim Pflücken von Pflanzen ist Vorsicht geboten, wenn diese unter Naturschutz stehen.

Im Wald mit Picknick-Korb, Früchten, Pilzen und einem Wein
@ pexels.com – Taryn Elliott

Achte dabei darauf, dass du keine Pflanzen, Sträucher oder Bäume unnötig verletzt und dabei die Äste abknickst. Je nach Land kann die Regelung aber variieren und davon abweichen:

  • In Finnland und teilen Lapplands darf die Moltebeere nicht von Touristen gepflückt werden.
  • In Norwegen wird das Sammeln und Pflücken von Früchten und Pilzen nicht im Jedermannsrecht selbst, sondern im §5 (Das Recht der Öffentlichkeit auf Ernte) im Strafgesetz geregelt. Darin steht geschrieben, dass wilde Nüsse vor Ort gegessen werden sollen und wilde Blumen, Pilze, Kräuter Pflanzen und Wurzeln nur mit Vorsicht und Sorgfalt gegenüber der Natur gepflückt werden dürfen.
  • In Schweden ist das Pflücken von Nüssen und Eicheln nicht gestattet und wird ebenfalls im Strafgesetzbuch geregelt. Zwar stehen einige schwedische Pflanzenarten unter dem Artenschutz, sehr viele wiederum aber auch nicht und können gepflückt werden, wenn keine regional abweichenden Bestimmungen gelten.

Tipp: Solltest du dir unsicher bei Früchten oder Pilzen sein ob diese essbar oder gar Giftig sind, Pflück sie besser nicht und lass sie dort verweilen bevor du dir und der Umwelt schadest.

Jedermannsrecht untersagt jegliche Art von Abfällen

Natürlich solltest du auch unabhängig vom Jedermannsrecht deinen Müll jederzeit so entsorgen, dass dieser weder Menschen, Tieren, noch der Natur schaden kann. Im Jedermannsrecht allerdings gibt es zu Abfällen noch einmal striktere Regeln. Schütze die Natur und behalte das biologische Gleichgewicht in Waage, damit Sie uns erhalten bleibt und auch weiterhin genutzt werden kann.

Hinterlasse Fußabdrücke und keinen Abfall!
@ pixabay.com – SatyaPrem

Das Jedermannsrecht beinhaltet auch die Achtsamkeit auf die Natur und deren Umgebung. Das bedeutet, die Natur geht immer vor und du darfst sie keinesfalls durch das hinterlassen deiner Abfälle schädigen. Auch darfst du deine Abfälle niemals vergraben, da diese von Tieren wieder ausgegraben werden und woran sich die Tiere dann verletzen oder zumindest geschädigt werden könnten.

Lediglich das Vergraben der Exkremente ist zulässig, da diese von der Natur verwertet und kompostiert werden können und somit nicht schädlich für die Natur sind.

Sollten sich Müllbehälter an Ort und Stelle befinden, diese aber bereits überfüllt sein, darfst du auch hier keinesfalls deinen Müll mit einem Müllsack oder in anderer ähnlicher Weise daneben stellen. Denn auch hier könnten sich Tiere bedienen und werden dadurch hinreichend geschädigt.

Tipp: Verlasse den besuchten Ort den du aufgesucht hast möglichst so wie du ihn aufgefunden hast oder sogar besser!

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